Corporate Governance
Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, in welchem Umfang den Empfehlungen des PCGK entsprochen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der DB AG erklären gemeinsam:
»Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 28. März 2012 hat die DB AG den von der Bundesregierung am 1. Juli 2009 verabschiedeten Empfehlungen zum PCGK mit Ausnahme von Ziffer 3.3.2 (Selbstbehalt beim Abschluss der D & O-Versicherung für den Aufsichtsrat) entsprochen, wobei vor-sorglich eine Ausnahme von Ziffer 5.1.2 (Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer) erklärt wird.
Die DB AG wird diesen Empfehlungen auch künftig bis zu einer Entscheidung über den Selbstbehalt bei Abschluss der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat mit der vorgenannten Ausnahme entsprechen.
Der Aufsichtsrat hat am 12. Dezember 2012 einstimmig beschlossen, die Bestellung von Dr. Rüdiger Grube zum Vorstandsvorsitzenden einvernehmlich mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 aufzuheben und Dr. Rüdiger Grube für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2017 erneut zum Mitglied des Vorstands zu bestellen und zum Vorstandsvorsitzenden zu ernennen. Der Aufsichtsrat bekundet mit der vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer (30. April 2014) beschlossenen Wiederbestellung von Dr. Rüdiger Grube sein Vertrauen in die Führung des Unter-nehmens durch Dr. Rüdiger Grube an der Spitze des Unternehmens und stellt damit sicher, dass Herr Dr. Grube auch für die nächsten fünf Jahre für die erfolgreiche Fortführung des von ihm eingeschlagenen Kurses zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die vorgenannten Gründe eine vorzeitige Wiederbestellung rechtfertigen, erklärt jedoch vorsorglich für den Fall, dass diese Gründe nicht als ‚zwingende Gründe‘ im Sinne von Ziffer 5.1.2 anerkannt werden sollten, die einmalige zeitlich begrenzte Ausnahme von Ziffer 5.1.2.
Ein auf Veranlassung des Bundes bestelltes Aufsichtsratsmitglied überschreitet in Abweichung von Ziffer 5.2.1 Satz 2 des Kodex die empfohlene Zahl von insgesamt drei Mandaten in Überwachungsorganen. Die Überschreitung beruht auf dem Bund zuzurechnenden organisatorischen und fachlichen Gründen. Die pflichtgemäße Aufgabenerfüllung als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird dadurch nicht beeinträchtigt, da dem Aufsichtsratsmit-glied ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seines Mandates bei der DB AG zur Verfügung steht.«
Die Entsprechenserklärung wurde analog mit derselben Ausnahme auch von Vorstand und Aufsichtsrat der DB ML AG für die DB ML AG abgegeben. DB AG und DB ML AG beabsichtigen, den übrigen Empfehlungen des PCGK auch künftig zu entsprechen.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2013
