. .

Funktionen:

Die Seite wird gedruckt

NBS-DUSS ab 2011/2012

Nutzungsbedingungen (NBS-DUSS) 2011/2012

Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DUSS gültig ab 11.12.2011

Die DUSS veröffentlicht nachfolgend die Neufassung der Nutzungsbedingungen für ihre Serviceeinrichtungen und hat die Information auch im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Neufassung tritt am 12.04.2011 in Kraft und wird erstmalig für die Bestellungen zum Fahrplanwechsel 2011/2012 angewendet.

Aufgrund des Vorabprüfungsbescheids der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 19.11.2010 wurde die Ziffer 2.b) Satz 1 NBS DUSS (AT) gegenüber der ursprünglich mitgteilten Fassung geändert. Der vorgenannte Bescheid ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nicht bestandskräftig und kann von der Behörde oder den zuständigen Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise aufgehoben oder abgeändert werden. Da der Bescheid jedoch sofort vollziehbar ist, musste die DUSS vorläufig bis zur Bestandskraft des Bescheides eine Anpassung der vorgenannten Ziffer im Sinne der behördlichen Verpflichtung vornehmen.

Downloads NBS-DUSS

NBS-DUSS Neufassung vom 09.12.2010, gültig ab 12.04.2011

 

Dateiformat: PDF
Dateigröße: 1,02 MB
PDF herunterladen

Anlage 1 Infrastrukturliste Stand August 2010

 

Dateiformat: PDF
Dateigröße: 0,02 MB
PDF herunterladen

Anlage 2 Anmeldeformular vom 09.12.2010, gültig ab 12.04.2011

Anlage 2 Anmeldeformular vom 09.12.2010, gültig ab 12.04.2011

Dateiformat: DOC
Dateigröße: 0,06 MB
DOC herunterladen

Anlage 3 Anforderungen an den Dateninhalt des Auftrags,gültig ab 12.04.2011

 

Dateiformat: PDF
Dateigröße: 0,02 MB
PDF herunterladen

Mit Inkrafttreten der hier veröffentlichten NBS-DUSS gilt das betrieblich-technische Regelwerk der DB Netz AG. Es gehört nicht zum netzzugangsrelevanten Regelwerk und unterliegt daher auch keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung zur Stellungnahme, bzw. Mitteilung an die BNetzA, etc. Die DUSS möchte aber den Zugangsberechtigten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereits jetzt die Möglichkeit geben, sich die im Regelwerk enthaltenen Informationen anzusehen. Daher können Sie dieses Regelwerk im Internet unter nebenstehendem Link einsehen.

Letzte Aktualisierung: 18.04.2011

Zum Seitenanfang