Allgemeines zu den NBS-DUSS
Allgemeines zu den Nutzungsbedingungen
Hier finden Sie wichtige rechtliche Grundlagen, die Sie im Zusammenhang mit dem Zugang zu den DUSS-Terminals kennen und beachten sollten.
Die Terminals der DUSS sind Serviceeinrichtungen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV). Neufassungen und Änderungen der Nutzungsbedingungen der DUSS-Terminals (NBS-DUSS) werden im elektronischen Bundesanzeiger für die Zugangsberechtigten im Sinne des AEG mitgeteilt und auf unserer Webseite in dieser Rubrik als relevante Mitteilung veröffentlicht.
Das Inkraftsetzungsverfahren besteht aus verschiedenen Schritten:
- Mitteilung über die beabsichtigte Neufassung/Änderung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten durch die DUSS im eBundesanzeiger
- Veröffentlichung der Stellungnahmefassung auf der DUSS-Webseite zum Download
- Zugangsberechtigte (im Sinne des § 14 AEG) dürfen zu der beabsichtigten Neufassung/Änderung 4 Wochen lang Stellung nehmen
- Auswertung der Stellungnahmen durch die DUSS
- Mitteilung der beabsichtigten Fassung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Zugangsberechtigten an die Bundesnetzagentur
- Vorabkontrolle der beabsichtigten Fassung durch die Bundesnetzagentur binnen eines Monats ab Mitteilung mit Bescheid
- ggf. Modifikation von Regelungen aufgrund von Hinweisen der Bundesnetzagentur
- Veröffentlichung der finalen Fassung auf der DUSS-Webseite zum Download
- Kundeninformation über die Inkraftsetzung der Nutzungsbedingungen
Die von der Bundesnetzagentur im Wege der Vorabkontrolle freigegebenen Nutzungsbedingungen sind - soweit keine Eilverfahren anhängig sind - verbindlich von der DUSS anzuwenden.
Auf der Basis dieser Nutzungsbedingungen schließt die DUSS dann im einzelnen Verträge mit den entsprechenden Nutzern (KV-Operateure und Eisenbahnverkehrsunternehmen).
Bitte beachten Sie auch, dass unabhängig von den NBS-DUSS die Einhaltung von Verhaltensregeln die Sicherheit und Unfallverhütung in den Terminals fördert. Unsere allgemeine Terminalhausordnung gibt Ihnen über die wichtigsten Aspekte Aufschluss.
Letzte Aktualisierung: 29.08.2011

