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Allgemeines zu den NBS-DUSS

Allgemeines zu den Nutzungsbedingungen

Hier finden Sie wichtige rechtliche Grundlagen, die Sie im Zusammenhang mit dem Zugang zu den DUSS-Terminals kennen und beachten sollten.

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Die Terminals der DUSS sind Serviceeinrichtungen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV). Neufassungen und Änderungen der Nutzungsbedingungen der DUSS-Terminals (NBS-DUSS) werden im elektronischen Bundesanzeiger für die Zugangsberechtigten im Sinne des AEG mitgeteilt und auf unserer Webseite in dieser Rubrik als relevante Mitteilung veröffentlicht.

Das Inkraftsetzungsverfahren besteht aus verschiedenen Schritten:

  • Mitteilung über die beabsichtigte Neufassung/Änderung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten durch die DUSS im eBundesanzeiger
  • Veröffentlichung der Stellungnahmefassung auf der DUSS-Webseite zum Download
  • Zugangsberechtigte (im Sinne des § 14 AEG) dürfen zu der beabsichtigten Neufassung/Änderung 4 Wochen lang Stellung nehmen
  • Auswertung der Stellungnahmen durch die DUSS
  • Mitteilung der beabsichtigten Fassung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Zugangsberechtigten an die Bundesnetzagentur
  • Vorabkontrolle der beabsichtigten Fassung durch die Bundesnetzagentur binnen eines Monats ab Mitteilung mit Bescheid
  • ggf. Modifikation von Regelungen aufgrund von Hinweisen der Bundesnetzagentur
  • Veröffentlichung der finalen Fassung auf der DUSS-Webseite zum Download
  • Kundeninformation über die Inkraftsetzung der Nutzungsbedingungen

Die von der Bundesnetzagentur im Wege der Vorabkontrolle freigegebenen Nutzungsbedingungen sind - soweit keine Eilverfahren anhängig sind - verbindlich von der DUSS anzuwenden.

Auf der Basis dieser Nutzungsbedingungen schließt die DUSS dann im einzelnen Verträge mit den entsprechenden Nutzern (KV-Operateure und Eisenbahnverkehrsunternehmen).

Bitte beachten Sie auch, dass unabhängig von den NBS-DUSS die Einhaltung von Verhaltensregeln die Sicherheit und Unfallverhütung in den Terminals fördert. Unsere allgemeine Terminalhausordnung gibt Ihnen über die wichtigsten Aspekte Aufschluss.

Letzte Aktualisierung: 29.08.2011

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