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BEIHILFEBESCHWERDE VERKEHRSVERTRAG BERLIN UND BRANDENBURG
Die Veolia Verkehr GmbH (Veolia, vormals Connex Regiobahn GmbH) hat im August 2003 bei der Europäischen Kommission (EU-Kommission) eine Beschwerde wegen der angeblichen Gewährung rechtswidriger Beihilfen eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Verkehrsvertrags zwischen der DB Regio AG und den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Veolia ist der Auffassung, dass es sich bei der von der DB Regio AG erhaltenen vertraglichen Vergütung (Bestellerentgelte) um eine Beihilfe im Sinne der europarechtlichen Vorschriften handele.
Die EU-Kommission hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2007 das förmliche Prüfverfahren gegen den Bund eingeleitet. Sowohl der Bund als auch die DB Regio AG haben in ihren Stellungnahmen ausgeführt, dass aus ihrer Sicht keine Beihilfe vorliegt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens ist ein Verfahrensschritt und greift den Ergebnissen der Kommissionsprüfung in keiner Weise vor.
ERMITTLUNGEN BEI DB INTERNATIONAL
Nach in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bekannt gewordenen Vorwürfen gegen die DB International GmbH (DB International) hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eine Sonderuntersuchung bei der DB International durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft wirft ehemaligen Mitarbeitern vor, in der Vergangenheit unmittelbar oder über Dritte Geld- und Sachzuwendungen an Entscheidungsträger im Ausland geleistet zu haben. Die Sonderuntersuchung hat die Vorwürfe teilweise bestätigt. Bei der DB International wurden entsprechende Konsequenzen gezogen. Die behördlichen Ermittlungen dauern an.
Letzte Aktualisierung: 29.03.2012
