Der Stationsbeirat bei der DB Station&Service AG ist ein beratendes Gremium, welches das Ziel verfolgt, den Schienenpersonenverkehr attraktiver zu gestalten.
Sie haben Fragen und Wünsche? Wir sind für Sie da!
Online-Anmeldung von Stationshalten und Abschluss von Stationsnutzungsverträgen im Regel- und Gelegenheitsverkehr mittels Stationsportal
Gemäß der Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe sind alle Halte im Gelegenheitsverkehr über die Internetanwendung „Stationsportal“ anzumelden.
Nach Abschluss des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens zu Änderungen in den INBP traten diese mit Wirkung ab dem 01.09.2022 in Kraft.
Mit dem Stationsentgelt, das für den Halt an einem Bahnhof zu entrichten ist, erhalten unsere Kunden automatisch ein klar definiertes Leistungspaket.
Ergänzend zu den Basisleistungen bieten wir weitere attraktive Lösungen an unseren Verkehrsstationen an.
Mit einer systemischen VDV-Schnittstelle oder dem RIS-Eingabetool können EVU Abweichungsinformationen vom Fahrplan übermitteln. Sollfahrplandaten hingegen werden an das EFZ geliefert.
Einen bedarfsgerechten Service am Bahnhof anzubieten ist vorrangige Aufgabe bei Betrieb und Entwicklung der Bahnhöfe. DB Information und Mobiler Bahnsteigservice sind die Basisleistungen, die um zusätzliche Komponenten erweitert werden können.
Die rund 5.400 Bahnhöfe der DB Station&Service AG sind einer Preisklasse zugeordnet.
Mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) wurden gesetzliche Grundlagen zur Entgeltbildung festgelegt.
Die DB Station&Service AG bietet den EVU/ZB an ausgewählten Standorten die Nutzung von Terminals zur Verladung von Fahrzeugen (PKW/Motorräder) auf Autoreisezüge an.
Jährlich im Juni ist die Meldung der Reisendenzahlen fällig.
Die DB Station&Service AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.
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