DB kritisiert Verweigerungshaltung der GDL

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06. Juli 2021, 10:00 Uhr
Berlin

Artikel: DB kritisiert Verweigerungshaltung der GDL

Unternehmen stellt klar: jederzeit verhandlungsbereit – verbessertes Angebot liegt auf dem Tisch

Die Deutsche Bahn AG (DB) hat die Verweigerungshaltung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kritisiert. „Wer jetzt nicht an den Verhandlungstisch kommt, will keine Lösung und hat null Interesse, vernünftige Kompromisse zu finden“, erklärte eine DB-Sprecherin. Zuvor hatte die GDL mitgeteilt, dass sie das jüngste verbesserte Angebot der DB abermals ablehnt. Die DB bekräftigte, dass sie jederzeit an jedem Ort verhandlungsbereit bleibe. In der Tarifrunde müsse es darum gehen, angesichts der wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie solidarische und vertretbare Lösungen zu finden.

Gleichzeitig weist die DB Vorwürfe zurück, das DB-Angebot vom 1. Juli 2021 sei kein erweitertes Angebot. „Die DB hat in der letzten Woche der GDL-Spitze ein zweites, verbessertes Angebot vorgelegt, um Bahnstreiks in Deutschland und Belastungen für unsere Kunden zu vermeiden. Die Beschäftigten sollten demnach früher mehr Geld erhalten“, so die Sprecherin weiter.

Die DB hatte in der letzten Woche ihr bisheriges Lohnangebot konkretisiert und um zusätzliche Mobilitätsleistungen für Mitarbeitende erweitert und war damit auf ein wichtiges Anliegen der GDL eingegangen. Mit dem neuen, erweiterten Angebot bot das Unternehmen Lohnerhöhungen in zwei Schritten an: 1,5% zum 1. Januar 2022 und 1,7% zum 1. März 2023 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Die GDL war nach eigenen Angaben von einem zehn Monate späteren ersten Erhöhungsschritt ausgegangen. Auch der zweite Erhöhungsschritt findet bereits im März 2023 statt. Insgesamt würden die geforderten Erhöhungen nahezu ein Jahr früher eintreten und wirken sich deutlich schneller für die GDL-Mitglieder aus. Als weitere Komponente beinhaltet das neue Angebot zusätzliche Mobilitätsleistungen für Mitarbeitende. Ebenfalls angeboten hatte die DB deutliche Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge, die Sicherung der Anwartschaften aus dem Zusatzversorgungs-Tarifvertrag, einen erweiterten Kündigungsschutz und Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen und die Fortsetzung der Rekrutierungs- und Qualifizierungsoffensive.