Artikel: Neue EU-Fahrgastrechteverordnung
Auch in Zukunft gilt: Bahnreisende profitieren von den umfangreichsten Fahrgastrechten aller Verkehrsmittel • DB behält hohe Standards bei Fahrgastrechten bei • Für die allermeisten DB-Kund:innen wird sich nichts ändern
Am 7. Juni 2023 treten die neuen Regelungen der EU-Fahrgastrechteverordnung in Kraft. Die wichtigste Information vorab: So wie die Deutsche Bahn (DB) die neuen Fahrgastrechte umsetzen wird, werden sich die Neuerungen auf die allermeisten Kund:innen nicht auswirken. Die DB wird ihre hohen Standards mit der großzügigsten Regelung aller Verkehrsmittel in Bezug auf die Fahrgastrechte halten.
Während Bahnkunden schon ab 60 Minuten Verspätung Ansprüche geltend machen können, muss eine Airline ihren Kunden z.B. für einen innerdeutschen Flug erst nach drei Stunden Verspätung einen Ausgleich bieten. Auch im Fernbus sind die Fahrgastrechte geringer als bei der Bahn: erst ab zwei Stunden Verspätung und bei einer Strecke von mehr als 250 Kilometern wird eine Entschädigung fällig.
Im Rahmen der Rechte ist zwischen Erstattung und Entschädigung zu unterscheiden:
Erstattung
Rückzahlung, die Kund:innen erhalten, wenn sie aufgrund von Verspätungen von mindestens 60 Minuten ihre Fahrt nicht antreten wollen oder abbrechen müssen.
- Keine Änderungen bei den Erstattungen: Das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises in vollem Umfang und völlig unabhängig vom Verspätungs- oder Ausfallgrund bleibt bestehen.
- Es besteht ebenfalls unabhängig vom Grund weiterhin ein Anspruch auf die Übernahme von Hotel- oder Taxikosten, wenn die bekannten Bedingungen erfüllt sind.
Für die meisten unserer Kund:innen wird sich in Sachen Erstattung nichts ändern.
Entschädigung
Prozentuale Zahlung, die den Reisenden bei Verspätungen ab 60 Minuten ausgezahlt wird. Die bekannten Entschädigungssätze bleiben dabei bestehen:
- Ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Kaufpreises
- Ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Kaufpreises
Änderungen durch die neue EU-Fahrgastrechteverordnung:
Entschädigung bei Unwettern
- Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Entschädigung zahlen müssen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände, wie Naturkatastrophen, verursacht wird. Gewöhnliches Unwetter fällt aber nicht unter diese Kategorie.
- Kund:innen werden demnach auch in Zukunft bei Unwettern, wie Stürmen oder Hochwasser, in vollem Umfang im Rahmen der Fahrgastrechte entschädigt und erhalten ihr Geld zurück.
- Lediglich bei wenigen Ausnahmeereignissen, wie der Jahrhundertflut 2021 oder anderen großen Naturkatastrophen, gibt es künftig keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Entschädigung. In diesen Fällen schaut sich die DB jeden Einzelfall genau an und kommt ihren Kund:innen ggf. mit Kulanzgutscheinen entgegen, die für künftige Fahrten eingelöst werden können.
Entschädigung beim Eingriff Dritter
- Bei Eingriffen durch menschliche Dritte, z.B. bei Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätzen am Gleis, wird den Kund:innen keine Entschädigung gezahlt. Hinweis: Diese verursachen aktuell nur einen verschwindend kleinen Teil an Fahrgastrechtefällen.
- Kulanz hat immer Vorfahrt: Oft werden Verspätungen durch mehrere Ereignisse verursacht. Im Zweifel hat Kulanz Vorfahrt. Die DB zahlt nur dann keine Entschädigung, wenn die Verspätung ausschließlich und zweifelsfrei auf einen Eingriff Dritter zurückzuführen ist.
- Im Streikfall wird die DB wie bisher vollumfänglich entschädigen.
Frist zur Einreichung von Beschwerden
- Die neue EU-Verordnung sieht eine Verkürzung der Einreichfrist von Beschwerden von 12 auf 3 Monate vor. Die DB wird aber im Regelfall sehr kulant sein und weiterhin die fahrgastrechtlichen Beschwerden auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist annehmen und bearbeiten.
- Schon heute werden 97 Prozent aller Anträge innerhalb von 90 Tagen eingereicht. Dazu trägt auch unser digitaler Antragsweg bei. Hier können unsere Kund:innen mit nur wenigen Klicks ihre Entschädigung auf bahn.de oder in der App DB Navigator beantragen. Rund die Hälfte der digital eingereichten Anträge werden innerhalb von wenigen Tagen nach Eingang abschließend bearbeitet. Weitere Informationen zum digitalen Antrag finden Sie hier.