Bauüberwachung der DB Netz AG
Die Aufgaben der Bauüberwachung ergeben sich aus der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, den Verwaltungsvorschriften des Eisenbahnbundesamtes sowie Konzernregelwerken und Richtlinien der DB Netz AG