Artikel: Online-Antrag für Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn
Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf DB Gelände sind nur in Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich. Sie bedürfen einer Gestattung und sind mit Auflagen verbunden.
Hinweise und Regeln für Film-, Foto- und Tonaufnahmen in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn
In Zügen und Bahnhöfen der DB verfügt die Deutsche Bahn über das Hausrecht.
Medienvertreter:innnen erfragen bitte für Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf dem Gelände und in den Zügen der Deutschen Bahn vorab eine Genehmigung bei der DB-Konzernpressestelle. Die Genehmigung müssen Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Drehbeginn online beantragen. Die DB-Konzernpressestelle wird Ihr Anliegen prüfen und sich kurzfristig bei Ihnen melden.
Ihre schriftliche Drehgenehmigung müssen Sie mitführen und DB-Mitarbeitenden bei Bedarf vorzeigen. Sollten Sie keine schriftliche Genehmigung der DB-Konzernpressestelle haben, sind Ihnen Aufnahmen nicht gestattet. Bei Verstößen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Bitte beachten Sie: Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen. Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie einen gültigen Fahrschein.
Für Aufnahmen zu privaten Zwecken (keine kommerzielle Nutzung) in öffentlich frei zugänglichen Bereichen brauchen Sie keine Genehmigung.
Bitte achten Sie stets die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, insbesondere von Reisenden und DB-Mitarbeitenden.
Beachten Sie bei Aufnahmen bitte folgende Regeln:
- Für Nahaufnahmen von Personen müssen Sie vorab die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen.
- Für Nahaufnahmen von nicht unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, zum Beispiel Minderjährigen, ist vorab die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters einzuholen.
- Interviews mit DB-Mitarbeitenden sind nicht gestattet.
- Bei Drehs und Fotoaufnahmen in Bahnhöfen müssen Sie unbedingt die Laufwege freihalten, vor allem auf Bahnsteigen und an Treppen. Bitte achten Sie auf ausreichenden Abstand zur Bahnsteigkante. Schmalstellen an den Bahnsteigen dürfen Sie nicht verengen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Rücksicht auf unsere Fahrgäste und Beschäftigte nicht jeden Wunsch nach Genehmigung erfüllen können.
I. Genehmigungen für Produktionen ohne inhaltlichen Bahnbezug
- Für Anträge zu Aufnahmen ohne inhaltlichen Bahnbezug (z.B. TV-Filmprojekte, Spielfilme, Werbespots, Dokumentationen usw.) folgen Sie bitte dem Link zu unserem Antragsformular.
- Hobbyfotograf:innen/-filmer:innen: Aufnahmen ohne gesonderte Genehmigung sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Informationen für Hobbyfotografen und -filmer finden Sie in einem PDF zum Downloaden.
II. Genehmigungen für Berichterstattung über Bahnthemen
Bundesweite und regionale Medien beantragen Drehgenehmigungen bitte ausschließlich online über das nachfolgende Formular.
- Wichtig: Stellen Sie Ihre Drehanfrage für einen Dreh an einem Bahnhof bitte mindestens zwei Stunden vor geplantem Drehbeginn!
- Drehanfragen für Aufnahmen in einem unserer Züge reichen Sie bitte mindestens fünf Tage vor geplantem Drehbeginn ein. (Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen.)
Drehanfragen ohne ausreichende Vorlaufzeit
können nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie: Wir nutzen die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, ausschließlich für die Medienarbeit der Deutschen Bahn AG, insbesondere zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Die Daten werden mit Ende des übernächsten Kalenderjahres gelöscht. Sollten Sie die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person einsehen oder um Löschung bitten wollen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn AG, Konzernpressestelle (GNK), Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, E-Mail-Adresse: presse@deutschebahn.com.
Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DB-Konzerns finden Sie unter diesem Link: https://www.deutschebahn.com/de/datenschutzgrundsatz-119826.