Online-Antrag für Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn

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Online-Antrag für Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn

Aufnahmen auf DB Gelände sind nur in Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich.

Artikel: Online-Antrag für Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn

Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf DB Gelände sind nur in Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich. Sie bedürfen einer Gestattung und sind mit Auflagen verbunden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze
  1. Wo sind Aufnahmen möglich?
    Die Sicherheit und der reibungslose Betrieb der DB AG dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auf Antrag sind Dreharbeiten auf Örtlichkeiten der DB möglich. Für Kund:innen nicht frei zugängliche Anlagen dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung in Begleitung von Mitarbeitenden der DB AG betreten werden. Gleiches gilt für Aufnahmen in Schienenfahrzeugen und Zügen.
  2. Wer stellt Drehgenehmigungen aus?
    Grundsätzlich sind Aufnahmen in Bahngebäuden und auf Bahngelände nur mit Genehmigung der Pressestelle möglich. Überregionale und regionale Medien beantragen diese bitte online auf der Webseite der Konzernpressestelle.
  3. Sind auch kommerzielle Aufnahmen bzw. Aufnahmen ohne Bahnbezug möglich?
    Dreharbeiten für kommerzielle Produktionen und Produktionen außerhalb der aktuellen Berichterstattung sind nur nach frühzeitiger Anmeldung und schriftlicher Genehmigung der DB-Unternehmenskommunikation möglich. Ob wir Ihrer Anfrage stattgeben können, hängt von Art, Umfang und Umsetzbarkeit der Dreharbeiten ab. Ihren Antrag für eine Genehmigung stellen Sie bitte online über unser Portal. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir für kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen eine Gebühr erheben.
  4. Sind Live-Übertragungen möglich?
    Live-Schalten von Bahnhöfen sind nach Absprache mit der DB-Pressestelle möglich. Hier sind gegebenenfalls auch Genehmigungen anderer Beteiligter (Mieter:innen, Vermieter:innen etc.) einzuholen. Medien beantragen diese bitte wiederum online auf der Webseite der Konzernpressestelle.
  5. Können Hobbyfotograf:innen und -filmer:innen an Bahn-Örtlichkeiten Aufnahmen machen? 
    Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrsgebrauch“ dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Dazu finden Sie weitere Informationen in einem PDF zusammengefasst.
Ende des Expander-Inhaltes
Hinweise und Regeln für Film-, Foto- und Tonaufnahmen in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn

In Zügen und Bahnhöfen der DB verfügt die Deutsche Bahn über das Hausrecht.

Medienvertreter:innnen erfragen bitte für Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf dem Gelände und in den Zügen der Deutschen Bahn vorab eine Genehmigung bei der DB-Konzernpressestelle. Die Genehmigung müssen Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Drehbeginn online beantragen. Die DB-Konzernpressestelle wird Ihr Anliegen prüfen und sich kurzfristig bei Ihnen melden.

Ihre schriftliche Drehgenehmigung müssen Sie mitführen und DB-Mitarbeitenden bei Bedarf vorzeigen. Sollten Sie keine schriftliche Genehmigung der DB-Konzernpressestelle haben, sind Ihnen Aufnahmen nicht gestattet. Bei Verstößen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Bitte beachten Sie: Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen. Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie einen gültigen Fahrschein.

Für Aufnahmen zu privaten Zwecken (keine kommerzielle Nutzung) in öffentlich frei zugänglichen Bereichen brauchen Sie keine Genehmigung.

Bitte achten Sie stets die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, insbesondere von Reisenden und DB-Mitarbeitenden.

Beachten Sie bei Aufnahmen bitte folgende Regeln:

  • Für Nahaufnahmen von Personen müssen Sie vorab die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen.
  • Für Nahaufnahmen von nicht unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, zum Beispiel Minderjährigen, ist vorab die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters einzuholen.
  • Interviews mit DB-Mitarbeitenden sind nicht gestattet.
  • Bei Drehs und Fotoaufnahmen in Bahnhöfen müssen Sie unbedingt die Laufwege freihalten, vor allem auf Bahnsteigen und an Treppen. Bitte achten Sie auf ausreichenden Abstand zur Bahnsteigkante. Schmalstellen an den Bahnsteigen dürfen Sie nicht verengen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Rücksicht auf unsere Fahrgäste und Beschäftigte nicht jeden Wunsch nach Genehmigung erfüllen können.
 

I. Genehmigungen für Produktionen ohne inhaltlichen Bahnbezug

  • Für Anträge zu Aufnahmen ohne inhaltlichen Bahnbezug (z.B. TV-Filmprojekte, Spielfilme, Werbespots, Dokumentationen usw.) folgen Sie bitte dem Link zu unserem Antragsformular.
  • Hobbyfotograf:innen/-filmer:innen: Aufnahmen ohne gesonderte Genehmigung sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Informationen für Hobbyfotografen und -filmer finden Sie in einem PDF zum Downloaden.

II. Genehmigungen für Berichterstattung über Bahnthemen

Bundesweite und regionale Medien beantragen Drehgenehmigungen bitte ausschließlich online über das nachfolgende Formular.

  • Wichtig: Stellen Sie Ihre Drehanfrage für einen Dreh an einem Bahnhof bitte mindestens zwei Stunden vor geplantem Drehbeginn!
  • Drehanfragen für Aufnahmen in einem unserer Züge reichen Sie bitte mindestens fünf Tage vor geplantem Drehbeginn ein. (Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen.)

Drehanfragen ohne ausreichende Vorlaufzeit
können nicht bearbeitet werden.

 

Bitte beachten Sie: Wir nutzen die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, ausschließlich für die Medienarbeit der Deutschen Bahn AG, insbesondere zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Die Daten werden mit Ende des übernächsten Kalenderjahres gelöscht. Sollten Sie die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person einsehen oder um Löschung bitten wollen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn AG, Konzernpressestelle (GNK), Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, E-Mail-Adresse: presse@deutschebahn.com.
Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DB-Konzerns finden Sie unter diesem Link: https://www.deutschebahn.com/de/datenschutzgrundsatz-119826.

Bundesweite und regionale Medien beantragen Drehgenehmigungen bitte online über das nachfolgende Antragsformular: