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Aufnahmen auf DB Gelände sind nur in Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich. Sie bedürfen einer Gestattung und sind mit Auflagen verbunden.

Artikel: Online-Antrag

Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf DB Gelände sind nur in Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich. Sie bedürfen einer Gestattung und sind mit Auflagen verbunden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten
  1. Wo sind Aufnahmen möglich?
    Die Sicherheit und der reibungslose Betrieb der DB AG dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auf Antrag sind Dreharbeiten auf Örtlichkeiten der DB möglich. Für Kund:innen nicht frei zugängliche Anlagen dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung in Begleitung von Mitarbeitenden der DB AG betreten werden. Gleiches gilt für Aufnahmen in Schienenfahrzeugen und Zügen.
  2. Wer stellt Drehgenehmigungen aus?
    Grundsätzlich sind Aufnahmen in Bahngebäuden und auf Bahngelände nur mit Genehmigung der Pressestelle möglich. Regionale Medien beantragen diese bei den regionalen Pressestellen, überregionale Medien bei der Konzernpressestelle.
  3. Sind auch kommerzielle Aufnahmen bzw. Aufnahmen ohne Bahnbezug möglich?
    Dreharbeiten für kommerzielle Produktionen und Produktionen außerhalb der aktuellen Berichterstattung sind nur nach frühzeitiger Anmeldung und schriftlicher Genehmigung der DB-Unternehmenskommunikation möglich. Ob wir Ihrer Anfrage stattgeben können, hängt von Art, Umfang und Umsetzbarkeit der Dreharbeiten ab. Ihren Antrag für eine Genehmigung stellen Sie bitte über unser Portal. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir für kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen eine Gebühr erheben.
  4. Sind Live-Übertragungen möglich?
    Live-Schalten von Bahnhöfen sind nach Absprache mit der DB-Pressestelle möglich. Hier sind gegebenenfalls auch Genehmigungen anderer Beteiligter (Mieter:innen, Vermieter:innen etc.) einzuholen. Regionale Medien beantragen diese bei den regionalen Pressestellen, überregionale Medien wiederum bei der Konzernpressestelle.
  5. Können Hobbyfotograf:innen und -filmer:innen an Bahn-Örtlichkeiten Aufnahmen machen? 
    Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrsgebrauch“ dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Hier finden Sie weitere Informationen.
Ende des Expander-Inhaltes


Genehmigungen für Produktionen ohne inhaltlichen Bahnbezug

Für Anträge zu Aufnahmen ohne inhaltlichen Bahnbezug (z.B. TV-Filmprojekte, Spielfilme, Werbespots, Dokumentationen usw.) nutzen Sie bitte das Antragsformular.

Hobbyfotograf:innen/-filmer:innen: Aufnahmen ohne gesonderte Genehmigung sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Infos gibt es hier.


Genehmigungen für Berichterstattung über Bahnthemen

Regionale Medien: Drehgenehmigungen für die Berichterstattung über Bahnthemen bitte bei der jeweiligen regionalen DB-Pressestelle beantragen.

Überregionale Medien: Drehgenehmigungen bitte über das nachfolgende Formular beantragen:

Bitte beachten Sie: Wir nutzen die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, ausschließlich für die Medienarbeit der Deutschen Bahn AG, insbesondere zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Die Daten werden mit Ende des übernächsten Kalenderjahres gelöscht. Sollten Sie die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person einsehen oder um Löschung bitten wollen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn AG, Konzernpressestelle (GNK), Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, presse@deutschebahn.com. Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DB-Konzerns finden Sie unter https://www.deutschebahn.com/de/datenschutzgrundsatz-119826.