Viergleisiger Ausbau Heidelberg-Wieblingen–Heidelberg Hauptbahnhof: Genehmigungsverfahren schreitet voran

Zum Inhalt springen
Drehgenehmigung Drehgenehmigung FAQ FAQ

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf.

Ich suche einen Kontakt zur regionalen Pressestelle.

Hier sind unsere Ansprechpartner vor Ort aufgeführt.

Ende des Expander-Inhaltes
Wie gelange ich an geeignetes Bildmaterial?

In unserem Mediaportal und der DB Mediathek finden Sie jedem Bedarf entsprechendes Material für ihre journalistischen Arbeiten.

Ende des Expander-Inhaltes
Wo finde ich Informationen zur S-Bahn Stuttgart?

Informationen zur S-Bahn Stuttgart finden Sie unter www.s-bahn-stuttgart.de

Ende des Expander-Inhaltes
Ich habe im Zug Gepäck vergessen. Was nun?

Im Zug oder Bahnhof verloren oder gefunden? Der Fundservice der Deutschen Bahn hilft weiter.

Ende des Expander-Inhaltes
Ich benötige Unterstützung bei meiner Reiseplanung

Informationen und Fragen zu Produkten, Angeboten und Services rund um den Personenverkehr finden Sie bahn.de.

Ende des Expander-Inhaltes
Interessieren Sie sich für einen Job bei der Deutschen Bahn?

Die Deutsche Bahn bietet eine Vielzahl an attraktiven Arbeitsplätzen und für jeden den passenden Einstieg. In unserem Karriereportal werden sowohl Schüler, Studenten, Direkteinsteiger als auch Berufserfahrene fündig.

Ende des Expander-Inhaltes
Mediathek Mediathek Kundenkontakt Kundenkontakt
03. Februar 2025, 09:45 Uhr
Stuttgart

Artikel: Viergleisiger Ausbau Heidelberg-Wieblingen–Heidelberg Hauptbahnhof: Genehmigungsverfahren schreitet voran

Offenlage der Planfeststellungsunterlagen vom 10. Februar bis einschließlich 10. März 2025 • Unterlagen online einsehbar • Ausblick auf das weitere Verfahren

Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen für das Vorhaben „4-gleisiger Ausbau Heidelberg-Wieblingen–Heidelberg Hbf“ beginnt am 10. Februar 2025. Das Ausbauvorhaben soll durch verschiedene Maßnahmen zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Heidelberg Hauptbahnhof zur Steigerung der Kapazität auf der Achse Mannheim–Heidelberg beitragen. Hierdurch können künftig mehr Menschen aus der Region ihre Ziele im Nah- und Fernverkehr bequem und umweltfreundlich mit der Bahn erreichen. Mit der Offenlage der Unterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wird Bürger:innen und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) die detaillierte Planung zu den Baumaßnahmen sowie den vorgesehenen Umweltmaßnahmen zugänglich gemacht.

Die Unterlagen sind während der Offenlage vom 10. Februar bis einschließlich 10. März 2025 online unter https://www.eba.bund.de/bekanntmachungen abrufbar. Auf Verlangen kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Das EBA bittet dafür um Kontaktaufnahme unter Mannheim-Heidelberg@eba.bund.de. Zusätzlich stellt die DB unter https://mannheim-heidelberg.deutschebahn.com ein umfangreiches Informationsangebot bereit. Dieses umfasst auch den „Digitalen Planungsordner“, in dem die Planfeststellungsunterlagen leicht zugänglich und mit Such- und Bearbeitungsfunktionen aufbereitet sind. Sowohl Kommunen, Behörden und Verbände als auch Bürger:innen haben die Möglichkeit, sich zu den Planungsunterlagen zu äußern. Einwendungen können bis einschließlich 10. April 2025 beim EBA eingereicht werden, für TÖB gelten abweichende Fristen.

Schritt für Schritt zum Baustart

Bevor die Maßnahmen des Ausbauvorhabens umgesetzt werden dürfen, müssen die Planungsunterlagen genehmigt bzw. „festgestellt“ werden. Zuständig für die Prüfung der Untersuchungen, Erläuterungen und Zeichnungen ist das EBA. Im Planfeststellungsverfahren kontrolliert das EBA, ob die Planung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, z. B. im Hinblick auf Lärm- und Umweltschutz. Zudem werden öffentliche und private Interessen geprüft und gegeneinander abgewogen.

Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die transparente Offenlage der Unterlagen, die am 10. Februar 2025 startet. Die DB nimmt zu daraufhin eingereichten Einwendungen Stellung. Die letzte Entscheidung, ob einer Einwendung stattgegeben wird, liegt beim EBA. Ziel des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss und die damit einhergehende Genehmigung für den Bau.

Mit gültigem Baurecht kann die DB mit den europaweiten Ausschreibungen für Baufirmen starten und Baustart und Bauablauf festlegen.

Über die Ausbauvorhaben Mannheim–Heidelberg:

In der Region Rhein/Neckar sind verschiedene Arbeiten an der Infrastruktur vorgesehen. Insgesamt vier Ausbauvorhaben zwischen Mannheim und Heidelberg sollen bestehende Engpässe auflösen und eine allgemeine Verbesserung der Betriebsqualität des Schienen- und Güterverkehrs erzielen. Die Bahn kann damit Fahrgästen in Zukunft ein größeres Angebot und einen stabileren Fahrplan bieten. Dabei ist der viergleisige Ausbau Heidelberg-Wieblingen bis Heidelberg Hauptbahnhof das umfangreichste der vier Vorhaben.

Die DB macht die etwa zehn Kilometer lange Strecke zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Heidelberg Hauptbahnhof fit für mehr Verkehr auf der Schiene. Eine zentrale Maßnahme ist der Ausbau des drei Kilometer langen, zweigleisigen Abschnitts zwischen Heidelberg-Wieblingen und Heidelberg Hauptbahnhof auf vier Gleise. Zusätzlich wird die DB zwischen Heidelberg-Wieblingen und Mannheim-Friedrichsfeld Süd im Bereich der stillgelegten Gleise neue errichten und ein sogenanntes Kreuzungsbauwerk herstellen, mithilfe dessen sich mehrere Gleise störungsfrei kreuzen können. Züge des Personen- und Güterverkehrs in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung können künftig konfliktfrei fahren.


Hinweis für Redaktionen:

Weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie unter https://mannheim-heidelberg.deutschebahn.com.