Whistleblowing bei der DB

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  • Sie möchten eine Meldung abgeben? Hier finden Sie eine Übersicht der Meldekanäle, die Ihnen dazu zur Verfügung stehen.

    Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen, wie dem Code of Conduct, und ethischer Grundsätze ist im DB-Konzern von größter Bedeutung. Unser Hinweissystem dient dazu, mögliche Verstöße in diesem Zusammenhang von Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen schnellstmöglich zu unterbinden.

    Dabei wird der Schutz von Hinweisgebenden stets nach den gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Alle Meldungen werden höchst vertraulich behandelt. Hinweisgebende haben auch die Möglichkeit, Meldungen anonym einzureichen. Unser Verfahren ist darauf ausgerichtet, unabhängig und unparteiisch zu erfolgen, sowie faire und zügige Untersuchungen zu gewährleisten. Für Betroffene bleibt die Unschuldsvermutung gewahrt, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

    Wenn Sie Informationen zu möglichen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften haben, können Sie diese sicher über unsere nachfolgend dargestellten Meldestellen und Meldekanäle einreichen. Bitte geben Sie Meldungen nach bestem Wissen und Gewissen ab und kennzeichnen Vermutungen sowie eigene Schlussfolgerungen. Ihre Meldung ist von großer Bedeutung für die Aufdeckung von Missständen und das Beibehalten einer transparenten und unseren Werten entsprechenden Arbeitsumgebung in unserer Organisation und die kontinuierliche Verbesserung unseres Unternehmens.

    Bei Kundenanliegen und -beschwerden:

    Kundenbeschwerden über Produkte oder Dienstleistungen der DB sind keine Hinweise im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes und werden nicht über die zuständigen Meldestellen des Hinweismanagements abgewickelt. Dafür ist ausschließlich der Kundendialog zuständig. Auf der Webseite Hilfe & Kontakt finden Sie Informationen, Hilfe und Kontaktwege: bahn.de: Bei Kundenanliegen und -beschwerden 

    Die zentralen Meldestellen im DB-Konzern mit jeweiliger Zuständigkeit und Erreichbarkeit 

    Die Meldestellen können über die Meldekanäle E-Mail, Telefon, über eine Ansprechperson sowie über das Online-Hinweissystem BKMS® kontaktiert werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldestelle: 

    Meldestelle Compliance und die dezentrale Compliance Organisation 

    Zuständig für Korruption, Betrug und Untreue 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Korruption; Betrug, Untreue; weitere Meldegegenstände)  E-Mail-Kontakt: compliance.hinweismanagement@deutschebahn.com  

    +49 30 297 62710 – Telefonische Erreichbarkeit von Montag-Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr 

    zu den Vertrauensanwältinnen - Homepage der DB AG (bei Betrug, Untreue, Korruption) 

    Deutsche Bahn AG – Compliance Hinweismanagement, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin 

    Meldestelle Konzernsicherheit  

    Zuständig für Security-relevante Straftaten (Straftaten gegen die Person, gemeingefährliche Straftaten wie Brandstiftung sowie Straftaten wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, usw.) 

    Die Meldestelle Konzernsicherheit ist zuständig für sicherheitsrelevante Straftaten, die Personen, Sachwerte oder betriebliche Einrichtungen betreffen. Hierzu zählen insbesondere Straftaten gegen die Person, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Sabotagefälle, Diebstahl in Zusammenhang mit dem Bahnverkehr oder Weiterverkauf von DB-Eigentum. 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Gemeingefährliche Straftaten sowie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Konzernsicherheit@deutschebahn.com  

    Meldestelle Beschäftigungsbedingungen  

    Zuständig für Verstöße gegen Schutzvorschriften des Individual- und Kollektivarbeitsrechts (einschließlich tätigkeitsbezogener Straftaten), Bestimmungen zum Einsatz Externer, zur Verfassungstreue von Beamten und zur Lebensmittelsicherheit 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sowie gegen Lebensmittelsicherheit) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Beschaeftigung@deutschebahn.com  

    Meldestelle Recht  

    Zuständig für Verstöße gegen Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts, des Beihilferechts sowie des Aktien- und Verbraucherrechts 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Aktienrecht) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Kartellrecht@deutschebahn.com   

    Meldestelle Einkauf  

    Zuständig für Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts und Vergabeverfahrens als Einkäufer oder Ausschreibender 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vergaberecht) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Beschaffung@deutschebahn.com   

    Meldestelle Nachhaltigkeit und Umwelt  

    Zuständig für Verstöße zu den Themen Umwelt und Menschenrechte sowie Risiken in diesem Zusammenhang bzw. Beschwerdeverfahren nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Umwelt-, und Menschenrechte sowie Risiken in diesem Zusammenhang) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Nachhaltigkeit@deutschebahn.com  

    Weitere Informationen zum LkSG-Beschwerdeverfahren finden Sie hier: Meldestelle Nachhaltigkeit und Umwelt (auf nachhaltigkeit.deutschebahn.com) 

    Meldestelle Datenschutz  

    Zuständig für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen 

    Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen liegen vor, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet, weitergegeben, gespeichert oder anderweitig genutzt werden, wobei insbesondere gesetzliche Vorgaben wie die DSGVO missachtet werden. Dabei bezieht sich der Schutz explizit auf Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Datenschutz@deutschebahn.com  

    Meldestelle Finanzen und Treasury  

    Zuständig für Verstöße gegen Geldwäscheregelungen und Finanzdienstleistungsvorschriften 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Geldwäscheregelungen und Finanzdienstleistungsvorschriften) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Geldwaesche@deutschebahn.com  

    Meldestelle Bilanzen Buchführung Steuern  

    Zuständig für Verstöße gegen Vorschriften zur Bilanzierung und Rechnungslegung und des Steuerrechts 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vorschriften zur Bilanzierung, Buchführung und des Steuerrechts) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Rechnungslegung-Steuern@deutschebahn.com 

    Meldestelle Eisenbahnbetriebssicherheit (COO DB-Konzern)  

    Zuständig für Verstöße gegen Vorschriften der Eisenbahn-, Transport- und der Arbeitssicherheit 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vorschriften der Eisenbahnbetriebssicherheit und des Arbeitsschutzes) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle_Eisenbahnbetriebssicherheit-Arbeitssicherheit@deutschebahn.com 

    Meldestelle IT-Sicherheit (CIO/CDO DB Konzern) 

    Zuständig für Verstöße gegen Vorschriften der IT Sicherheit, Informationstechnik und Vertraulichkeit/Privatsphäre 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vorschriften zur IT-Sicherheit, Informationstechnik und Vertraulichkeit/Privatsphäre) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-ITSicherheit@deutschebahn.com 

    Meldestelle DB Energie  

    Zuständig für Verstöße gegen Vorschriften zur Energiegewinnung (Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz) 

    zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Rechtsverstöße bei Einsatz Erneuerbarer Energie und Energieeffizienz) 

    E-Mail-Kontakt: Meldestelle-ErneuerbareEnergie@deutschebahn.com 

     FAQ

    Wie kann ich melden?

    Sie können Meldungen entweder unter Angabe Ihres Namens oder anonym abgeben. Es gibt folgende Meldekanäle im DB-Konzern: 

    • Das Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG bietet einen anonymen, webbasierten Zugang zur Abgabe von Hinweisen und steht in zwölf Sprachen jederzeit zur Verfügung. Durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens im Hinweissystem kann auch anonym mit den zuständigen DB-Mitarbeitenden kommuniziert werden. Das Tool wird von einem unabhängigen Betreiber betreut. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch hierfür besonders geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete DB-Mitarbeitende. 
    • Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per E-Mail sowie über weitere genannte Kontaktmöglichkeiten der zentralen Meldestellen an diese zu wenden. 
    Wie gebe ich eine Meldung richtig ab?

    Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Es ist hilfreich, wenn Sie die fünf W-Fragen in Ihrer Meldung berücksichtigen.

    Schildern Sie den Sachverhalt und beachten Sie dabei Folgendes:

    • Was ist passiert?
    • Wo hat sich der Vorfall ereignet?
    • Wann war der Vorfall? Wenn möglich, nennen Sie Zeitraum, Datum und Uhrzeit.
    • Wie oft ist er passiert?
    • Wer? Um wen geht es? Wer ist betroffen?

    Bitte prüfen Sie vor Abgabe einer Meldung umsichtig, ob die Informationen, die Sie übermitteln möchten, inhaltlich zutreffend sind. Bloße Vermutungen oder eigene Schlussfolgerungen machen Sie bitte als solche kenntlich. Sie können eine Meldung auch ohne konkrete Beweise abgeben. Die Meldung wird geprüft und weiter ermittelt, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen.

    Hilfreich ist es zudem, wenn Sie den zuständigen DB-Mitarbeitenden für Rückfragen zur Verfügung stehen. Dies ist auch möglich, wenn Sie eine anonyme Meldung abgeben möchten; gerne können Sie hierfür den geschützten Postkasten über das Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Business Keeper Monitoring System®) nutzen.

    Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässiges Erheben falscher Anschuldigungen strafrechtliche sowie zivilrechtliche Folgen haben könnte.

    Was kann ich melden?

    Sie können jeden Verdacht auf einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften – beispielsweise Betrug, Untreue oder Korruptionsdelikte – melden, der einen Anknüpfungspunkt zum DB-Konzern hat. Beispiele hierfür sind u.a. potenzielle Verstöße von Geschäftspartner:innen der DB, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, genauso wie Meldungen zu möglichen Verstößen begangen durch Beschäftigte des DB-Konzerns. 

    Bitte beachten Sie, dass Kundenbeschwerden über Produkte oder Dienstleistungen der DB nicht über die zuständigen Meldestellen des Hinweismanagements abgewickelt werden; diese stellen keine Hinweisgebermeldungen dar. 

    Kundenbeschwerden: bahn.de: Bei Kundenanliegen und -beschwerden: 

    Auf der Webseite Hilfe & Kontakt finden Sie Informationen, Hilfe und Kontaktwege zu dem Thema. 

    Wer kann Meldungen abgeben?

    Das Hinweissystem steht grundsätzlich jedem offen, d.h. auch Personen außerhalb des DB-Konzerns können hier potenzielle Verstöße mit Bezug zur DB melden.

    Wie wird meine Identität vertraulich behandelt?

    Der Schutz von Hinweisgebenden und die vertrauliche Behandlung Ihrer Meldung ist für die Deutsche Bahn von großer Bedeutung. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch hierfür besonders geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete DB-Mitarbeitende. Sämtliche Meldungen werden vertraulich und unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes behandelt. Auch können Meldungen anonym abgegeben werden.

    Wie ist der weitere Ablauf nach meiner Meldung?

    Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese zunächst auf Schlüssigkeit bzw. Stichhaltigkeit überprüft, d.h. es wird geprüft, ob genügend konkrete, nachvollziehbare Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß vorliegen und ein Anknüpfungspunkt zum DB-Konzern erkennbar ist. Ist dies der Fall, werden weitere Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts eingeleitet. Sofern hinweisgebende Personen Kontaktdaten hinterlassen oder bei einer Meldung über das Online-Hinweissystem BKMS® einen Postkasten einrichten, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

    Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Seite Hinweise zum Datenschutz - Homepage der DB AG.

    Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz - Homepage des BfJ.