Deutsche Bahn und Bundespolizei setzen mit Aufklärung gegen Leichtsinn und Unwissenheit

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Artikel: Deutsche Bahn und Bundespolizei setzen mit Aufklärung gegen Leichtsinn und Unwissenheit

Mit Aktionen vor Ort, in Kitas, Schulen und sozialen Medien klären die Partner über richtiges Verhalten in Bahnhöfen und an Bahnanlagen auf.

Das rund 33.300 Kilometer lange Streckennetz der Deutschen Bahn führt vielerorts durch bewohntes Gebiet. In Städten und Gemeinden gibt es rund 5.700 Bahnhöfe. Hinzu kommen Abstell- und Rangieranlagen oder Bahnübergänge, an denen sich Schiene und Straße kreuzen. Trotz klarer Regeln und Hinweisschilder kommt es an diesen Bahnanlagen leider immer noch dazu, dass Menschen verschiedenster Altersgruppen ihr eigenes und das Leben anderer durch leichtfertiges Verhalten und Unachtsamkeit gefährden. Die Deutsche Bahn setzt sich daher mit der Bundespolizei und anderen Partner:innen für umfassende Aufklärung ein. Das gemeinsame Ziel ist es, durch frühzeitige Information Unfälle an Bahnanlagen wirksam zu verhindern. Dabei lautet der wichtigste Grundsatz: Es ist verboten, Bahnanlagen zu betreten! Wo Züge fahren, ist kein Platz für Abenteuer. Selfies im Gleis oder die Abkürzung über die Schienen sind genauso lebensgefährlich wie das Klettern auf abgestellte Züge. 

Sechs neue Präventionsteams der DB informieren die Menschen im Schulterschluss mit den Kolleg:innen der Bundespolizei persönlich vor Ort. Mit Ständen am Bahnhof, an Bahnanlagen oder in Unterrichtseinheiten in der Schule machen sie vor allem Kinder und Jugendliche auf gefährliche Situationen aufmerksam. Zugleich vermitteln sie mit altersgerechten Materialien Wissen zum richtigen Verhalten an Bahnanlagen. Auffällige Banner und Plakate im Bahnhof unterstützen ihre Arbeit.

Zusätzlich informieren DB und Bundespolizei in den sozialen Medien – unter anderem mit emotionalen Videos aus der Kurzfilm-Reihe "Wir wollen, dass Du sicher ankommst". Die Spots greifen mögliche Gefahren und Verhaltensregeln in Bahnhöfen, an Gleisanlagen und Oberleitungen auf. Das neueste Video der Reihe thematisiert das leichtfertige Abkürzen über die Schienen und die damit verbundenen schweren Folgen. Die Medienpakete "Sicher unterwegs mit Oli" und "Olis Chance" wenden sich ebenfalls ausdrücklich an Jugendliche und Kinder. Ergänzend informiert die Gemeinschaftskampagne "sicher drüber" die Straßenverkehrsteilnehmer über das richtige Verhalten am Bahnübergang.

Besonderheiten im Bahnverkehr

Anders als Fahrzeuge auf der Straße können Züge Hindernissen nicht ausweichen. Sie haben wegen ihrer großen Masse einen sehr langen Bremsweg: Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern braucht ein Zug selbst bei einer Vollbremsung noch etwa 800 bis 1.000 Meter, bis er zum Stehen kommt. Außerdem nutzen mehr und mehr moderne Züge das Schienennetz, die wesentlich leiser als ihre Vorgängermodelle fahren und erst spät zu hören sind. ICE-Züge fahren mit durchschnittlich 160 Stundenkilometern auch durch einige Bahnhöfe und Haltepunkte.

Vorsicht ist auch bei elektrischen Oberleitungen mit einer Spannung von 15.000 Volt geboten. Berührungen verursachen meist tödliche Verletzungen und selbst bei einem Abstand von bis zu eineinhalb Metern kann der Strom in einem Lichtbogen überspringen. Daher ist es wichtig, immer genügend Abstand zu Oberleitungen zu halten und sich nicht etwa durch das Klettern auf Fahrzeuge in Lebensgefahr zu begeben.

Zusätzliche Sicherung

Besonders sensible Stellen entlang der Schienen sichert die DB gesondert ab, beispielsweise an Hochgeschwindigkeitsstrecken. Die Maßnahmen reichen von zusätzlicher Bestreifung durch die Bundespolizei über Schilder, Erdwälle oder anderen Hindernisse wie Lärmschutzwände oder Bepflanzungen bis hin zu Zäunen. Ein Einzäunen des gesamten Streckennetzes ist – wie bei Wasserstraßen und Autobahnen auch – aufgrund der Größenordnung nicht möglich. Zudem würde der Zaun zahlreiche Lücken haben, etwa an Bahnübergängen oder Zugängen für die Reisenden zu den Bahnhöfen. Und er müsste Rettungskräften und Instandhaltungspersonal stets einen freien Zugang zum Schienennetz ermöglichen. Im Übrigen ist leider immer wieder zu beobachten, dass Zäune mutwillig niedergetrampelt, Bepflanzungen zerstört und Warnschilder umgestürzt oder mit Graffitis besprüht werden. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig Aufklärung ist.

Unbefugtes Betreten von Bahnanlagen hat Folgen

Bahnanlagen dürfen nur autorisierte Personen betreten. Für alle anderen Menschen ist das nicht nur gefährlich, sondern kann auch eine hohe Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs handelt es sich sogar um eine Straftat. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet.