Auf getrennten Gleisen

Artikel: Auf getrennten Gleisen

Als Staatsbetriebe sind Reichsbahn und Bundesbahn eng mit dem jeweiligen politischen System verknüpft. Die Reichsbahn wird nach den Vorgaben der sozialistischen Planwirtschaft zentralistisch vom Verkehrsminister geleitet. Die Bundesbahn wird als Behörde geführt.

1945 übernehmen nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes die vier Siegermächte Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich die Regierungsgewalt in Deutschland und damit auch die Kontrolle über die Reichsbahn. Unmittelbar nach Kriegsende beginnt überall die Instandsetzung der Bahnanlagen. Die Siegermächte richten in ihren jeweiligen Besatzungszonen eigene Bahnverwaltungen ein. Mit Ausnahme der französischen Zone werden diese unter Aufsicht der Besatzungsbehörden von deutschen Eisenbahnern geleitet.

1949 wird in der Bundesrepublik die Bundesbahn gegründet. In der DDR behält die Reichsbahn ihren Namen. Beide Bahnen sind Staatsbetriebe. Die Reichsbahn wird seit 1954 nach den Vorgaben der sozialistischen Planwirtschaft zentralistisch vom Verkehrsminister geleitet, der zugleich Generaldirektor ist. In der DDR ist das Verkehrswesen eine „Aufgabe der Republik“. Aufgrund planwirtschaftlicher Vorgaben kann die Reichsbahn ihre Stellung gegenüber dem Straßenverkehr in den folgenden Jahren behaupten. Die Bundesbahn dagegen wird als Behörde mit einem Vorstand und einem Verwaltungsrat geführt. Die Bundesbahn soll nach kaufmännischen Grundsätzen wirtschaften und „gemeinwirtschaftliche Aufgaben“ erfüllen. Die Bundesbahn verliert kontinuierlich Anteile am Verkehrsaufkommen.

1957 werden die "Eisenbahnen des Saarlandes", die seit Ende des Krieges zunächst von Frankreich und dann vom Saarland selbst verwaltet wurden, in die Bundesbahn eingegliedert. Die Bundesregierung beschließt zum ersten Mal einen Teilausgleich für betriebsfremde Kosten. Das wachsende Defizit der Bundesbahn führt zu immer neuen Reformdebatten.

1990 werden – nach den sanften Revolutionen in Osteuropa und der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten – Bundesbahn und Reichsbahn mit dem Einigungsvertrag zu zwei getrennten Sondervermögen der Bundesrepublik. Die jeweiligen Vorstandsvorsitzenden sind für die Koordinierung beider Bahnen zuständig und sollen sie technisch und organisatorisch zusammenzuführen.