Drehgenehmigungen für DB-Gelände in Bayern beantragen

Drehgenehmigung Drehgenehmigung
FAQ FAQ Mediathek Mediathek Kundenkontakt Kundenkontakt

Drehgenehmigungen für DB-Gelände in Bayern

Genehmigungen für Bild-, Film- und Tonaufnahmen einfach online anfragen

Artikel: Drehgenehmigungen für DB-Gelände in Bayern beantragen

Je nach Vorhaben und Medium führen unterschiedliche Wege zur Drehgenehmigung:

Die wichtigsten Fragen und Antworten
  1. Wo sind Aufnahmen möglich?
    Die Sicherheit und der reibungslose Betrieb der DB AG dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auf Antrag sind Dreharbeiten auf Örtlichkeiten der DB möglich. Für Kunden nicht frei zugängliche Anlagen dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung in Begleitung von Mitarbeitern der DB AG betreten werden. Gleiches gilt für Aufnahmen in Schienenfahrzeugen und Zügen.
  2. Wer stellt Drehgenehmigungen aus?
    Grundsätzlich sind Aufnahmen in Bahngebäuden und auf Bahngelände nur mit Genehmigung der Pressestelle möglich. Regionale Medien aus Bayern beantragen diese mit Hilfe des Formulars weiter unten auf dieser Seite, überregionale Medien bei der zentralen Konzernpressestelle.
  3. Sind auch kommerzielle Aufnahmen möglich?
    Dreharbeiten für kommerzielle Produktionen sind nur nach frühzeitiger Anmeldung und schriftlicher Genehmigung der DB-Unternehmenskommunikation möglich. Ob wir Ihrer Anfrage stattgeben können, hängt von Art, Umfang und Umsetzbarkeit der Dreharbeiten ab. Anfragen werden über folgende Webseite gestellt: drehgenehmigung.extranet.deutschebahn.com Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen Gebühren erheben.
  4. Sind Live-Übertragungen möglich?
    Live-Schalten von Bahnhöfen sind nach Absprache mit der DB-Pressestelle möglich. Hier sind gegebenenfalls auch Genehmigungen anderer Beteiligter (Mieter, Vermieter etc.) einzuholen. Regionale Medien aus Bayern beantragen diese mit Hilfe des Formulars weiter unten auf dieser Seite, überregionale Medien bei der zentralen Konzernpressestelle.
  5. Können Hobbyfotografen und -filmer an Bahn-Örtlichkeiten Aufnahmen machen? 
    Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrsgebrauch“ dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Infos hier.
Ende des Expander-Inhaltes

Genehmigungen für Produktionen ohne inhaltlichen Bahnbezug

  • Filmvorhaben: Für Anträge zu Aufnahmen ohne inhaltlichen Bahnbezug (z.B. Filmprojekte, Spielfilme, Werbespots, Dokumentationen usw.) nutzen Sie bitte das Antragsformular unter folgendem Link: drehgenehmigung.extranet.deutschebahn.com
  • Hobbyfotografen/-filmer: Aufnahmen ohne gesonderte Genehmigung sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Infos gibt es hier.

Genehmigungen für Berichterstattung über Bahnthemen

  • Regionale Medien aus Bayern: Drehgenehmigungen für die Berichterstattung über Bahnthemen können über das nachfolgende Onlineformular beantragt werden.
  • Überregionale Medien: Drehgenehmigungen für die Berichterstattung über Bahnthemen können bei der Konzernkommunikation in Berlin beantragt werden.

Hinweis zur Bearbeitung Ihrer Anfrage: Nach Absenden des Formulares erhalten Sie eine automatisch generierte Antwort als Eingangsbestätigung. Ihre Anfrage wird während der Bürozeiten (Mo-Do 08:00-18:00 | Fr 08:00-16:00) zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich für eilige Anfragen bitte an die zentrale Pressestelle in Berlin

Bitte beachten Sie: Wir nutzen die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, ausschließlich für die Medienarbeit der Deutschen Bahn AG, insbesondere zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Sollten Sie die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person einsehen oder um Löschung bitten wollen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn AG, Konzernpressestelle (GNK), Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, presse@deutschebahn.com. Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DB-Konzerns finden Sie unter deutschebahn.com/datenschutz